Von Angst und Soforthilfe
Chaos. Verzweiflung. Ratlosigkeit, wie es weitergehen soll.
Dein Kosmetikstudio ist nun geschlossen und Dir sind bereits seit Wochen viele besorgte Kundinnen abgesprungen? Du hast Mitarbeiterinnen und eine Miete, die Du ohne Deine Einnahmen nicht bezahlen kannst? Liebe Beauties, wir sind hier, um Dir zu helfen!
Vielleicht fühlst Du Dich gerade so und bist in dieser Situation dazu noch alleine. Daher wird es jetzt, auch, wenn es nur digital möglich ist, Zeit, zusammenzurücken und eine Lösung für Deine Lage zu finden.
Wir sind für Dich da und werden Dich unterstützen. In diesem Beitrag, der in den nächsten Wochen stetig wachsen wird, teilen wir alle Informationen mit Dir, die Du benötigst, um gut durch diese Krise zu kommen.
Was der Staat Dir jetzt für Möglichkeiten an Soforthilfe anbietet
Als Solo-Selbstständige in der Beauty-Branche hast Du die Möglichkeit, Dir in den nächsten Wochen Direktzuschüsse vom Staat zu beantragen.
Hast Du zum Beispiel fünf Beschäftigte oder weniger, dann besteht die Option, Dir für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu 9.000 Euro zu sichern.
Sofern Du zwischen sechs und zehn Mitarbeiterinnen hast, dann kannst Du für einen Zeitraum von drei Monaten sogar bis zu 15.000 Euro beantragen.
Sofern Dein Vermieter bereit ist, Deine Raummiete um 20 Prozent zu reduzieren, dann kannst Du den Überschuss, der eventuell nach drei Monaten noch übrig ist, für zwei weitere Monate einsetzen.
Der aktuelle Stand: Was Du in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums findest
Insgesamt werden in Deutschland Soforthilfen für Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt – also für Unternehmerinnen wie Dich, bereitgestellt. Diese Fördersumme wird 50 Milliarden Euro betragen.
Der Bund verspricht Dir eine schnelle und unbürokratische Hilfe – das ist doch schon mal ein großer Lichtblick!
Und das Beste daran: Es handelt sich um einen Zuschuss. Was das für Dich bedeutet? Du musst die Summe, die Du erhalten hast, nicht zurückzahlen, da es sich nicht um einen Kredit handelt!
Was also gilt es für Dich zu tun?
Was zeichnet die Soforthilfe aus und was musst Du tun?
Alles wird in den nächsten Tagen konkret beschlossen und verabschiedet. Wichtig ist jetzt erstmal, dass Du schaust, was für Dich infrage kommt und wie Du von den Maßnahmen profitieren kannst.
Dazu hat das Ministerium bereits eine Checkliste veröffentlicht, auf der die wichtigsten Eckpunkte für die Soforthilfe zusammengefasst sind.
Beitrag vom 25.03.2020: Kündigung von Mietverhältnissen
Vielleicht stehst Du vor dem großen Problem, dass Du durch das Wegfallen Deiner Einnahmen im Geschäft die Miete für Dein Kosmetikstudio oder Deinen Salon nicht mehr bezahlen kannst.
Auch in diesem Fall gibt es gute Neuigkeiten: Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, nach dem Dein Vermieter nur noch ein eingeschränktes Kündigungsrecht hat.
Und so läuft es: Normalerweise hat Dein Vermieter das Recht einer außerordentlichen Kündigung, wenn Du Deine Miete nicht rechtzeitig bezahlst. Durch die Corona-Epidemie ändert sich dies nun.
Sofern bei Dir im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. Juni 2020 Mietschulden für Dein Gewerbe oder Deine Wohnung entstehen, darf Dein Vermieter Dir nicht kündigen. Das gilt dann, wenn Deine Mietschulden auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen sind. Und das ist ja im Fall der ausbleibenden Einnahmen in Deinem Geschäft der Fall!
Du siehst also: Auch hier wird uns glücklicherweise unter die Arme gegriffen!
Wenn Du alle weiteren Aspekte in dem sehr umfangreichen Entwurf nachlesen möchtest, haben wir natürlich auch den Link für Dich.
Einen Link zu dem Gesetzesentwurf findest Du hier:
Beitrag vom 26.03.2020: Alles für Deine Antragsstellung zur Soforthilfe
Inzwischen haben Dich hoffentlich alle bisherigen Informationen zu den Soforthilfen der Bundesregierung erreicht und Dir ein wenig die Angst nehmen können. Viele Beauties haben uns bereits geschrieben und wollten wissen, woher man denn nun die Anträge bekommt, um die Soforthilfen auch zu beantragen. Wir haben eine sehr unkomplizierte und angenehme Erfahrung gemacht, wie man an den Antrag kommt und teilen ihn heute mit Dir.
Dein Bankberater – Dein Freund und Helfer
Es ist super einfach:
Ganz egal, bei welcher Bank Du bist – Du hast immer einen Ansprechpartner. Selbst in Zeiten des Online-Bankings brauchst Du Dich einfach nur auf der Homepage Deiner Bank einzuloggen. Dann wird Dir auch hier Dein Ansprechpartner angezeigt.
Und dann? Du schreibst ihm einfach eine Nachricht!
Dazu reicht ganz einfach etwas in der Art wie: „Ich möchte die Soforthilfen des Bundes beantragen und benötige hierzu das Formular. Wo kann ich dieses Formular finden?“ Wir haben genau das gemacht und gleich am nächsten Tag hatten wir die Antwort unseres Ansprechpartners bei der Bank. In dieser E-Mail hat er uns den Link zum Formular geschickt und wir konnten es gleich ausfüllen und abschicken. In dem Sinne: Es ist wirklich so leicht – auch wenn man das sonst bei der ganzen Bürokratie in Deutschland gar nicht glauben kann!
Beitrag vom 28.03.2020: Stelle jetzt Deinen Antrag auf Soforthilfe
Endlich ist es so weit: Du kannst Deinen Antrag auf Soforthilfe herunterladen, ausfüllen und versenden. Eine Hilfe, die viele von uns sicherlich dringend benötigen.
Die Antragsfrist läuft seit gestern, also seit dem 27.03.2020.
Wie Du Deinen Antrag findest? Das ist ganz einfach! Wir haben Dir unter diesem Abschnitt eine Internetseite verlinkt, auf der Du das Antragsformular und alle Informationen findest, welche Hilfen Dir zustehen. Und das Beste? Hier wird nach dem jeweiligen Bundesland, in dem Du Dein Geschäft führst, unterteilt. Das heißt, dass der Link für Deinen passenden Antrag auch direkt dabei ist!
Den Link zu Deinem Antragsformular nach Bundesland findest Du hier:
Du siehst: Du bist auch in dieser schwierigen Situation nicht alleine! Wir wünschen Dir jetzt von Herzen alles Gute und viel Erfolg!
Wir werden die sehr dynamischen Entwicklungen weiter verfolgen und hier für Dich alle wichtigen Informationen sammeln, die Du brauchst, um alle Unterstützungsmöglichkeiten optimal zu nutzen. Melde Dich für unseren kostenlosen Newsletter an und erfahre schnellstmöglich, wenn es neue Informationen rund um Deine Unterstützung während der Corona-Krise gibt.
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