„Ich arbeite im Beauty-Bereich und bin doch keine Anwältin!“. Sicherlich gibt es immer noch die ein oder andere Beauty, die das Thema Verträge und Aufklärung erfolgreich vor sich herschiebt. Vielleicht macht es Dir einfach Angst, weil Du gar nicht weißt, wo Du anfangen sollst. Oder Du hast riesige Angst, etwas falsch zu machen. Sodass letzten Endes nur Deine Kundin verunsichert ist, Du aber noch lange nicht auf der sicheren Seite bist.
Was kann und was muss?
Aber ganz egal, welche Gründe Dich bislang davon abgehalten haben, Dich etwas näher mit den Themen Behandlungsvertrag, Aufklärung und Einwilligung auseinanderzusetzen: Lass uns da doch einfach mal gemeinsam durchgehen! Es gibt insgesamt einige Essentials, die auf jeden Fall in einen Behandlungsvertrag gehören und die Du Deine Kundin immer ausfüllen lassen solltest. Dann gibt es einige optionale Dinge, die für Dich und Deine Angebote oder auch eigene Bedarfe einen Sinn ergeben und die dann deshalb ergänzen kannst. Schlussendlich gibt es dann sogar noch einige Dinge, die früher einmal abgefragt wurden, über die man heute aber gar nichts mehr abfragen darf. Ein näherer Blick auf die Inhalte des Behandlungsvertrags lohnt sich daher in jedem Fall.
Nicht zwischen Tür und Angel
Für mich hat es sich definitiv bewährt, mit der Kundin vor dem Rolling einen Gesprächstermin zu vereinbaren, wo wir ganz in Ruhe über alles reden, ihre Fragen und Unsicherheiten klären und auch schon grob vereinbaren, wie aufwändig denn die Augenbrauen eigentlich gestaltet werden sollen. Ein wichtiger Bestandteil von diesem Gespräch ist dann auch, ihr den Behandlungsvertrag auszuhändigen, damit sie ihn für sich zuhause nochmal gründlich durchlesen kann. Ich frage in diesem Zuge aber auch gleich schon nach Erkrankungen, denn bei einigen Erkrankungen muss die Kundin mit ihrem behandelnden Arzt Rücksprache halten, ob ein Rolling für sie überhaupt infrage kommt.
Solche Erkrankungen können schwerwiegender Art sein, etwa dann, wenn Deine Kundin eine fortlaufende Chemotherapie erhält, was gerade für eine Pigmentierung im Gesicht leider keine Seltenheit ist. Aber auch scheinbar unkomplizierte Medikationen, etwa die Einnahme von Marcumar, sollten von einem Arzt mit der Kundin im Vorfeld besprochen werden. Sogar stark schuppende Haut oder Muttermale können schon einen solchen fraglichen Fall ausmachen. Ich lasse daher in Zweifelsfällen, auch, wenn ich eigentlich meine, die Antwort schon zu kennen (etwa, weil ich einen ähnlichen Fall schon mal hatte), immer beim behandelnden Arzt nachfragen. Vorsicht ist hier die Mutter der Porzellankiste! Lass Dich nicht auf ein Risiko ein, auch wenn Deine Kundin anderer Meinung ist!
Auf der sicheren Seite bleiben
Einige Dinge, die es abzufragen gilt, sind sicherlich selbsterklärend. So brauchst Du natürlich die Adresse Deiner Kundin und auch eine kurze, aber aussagekräftige Beschreibung der genutzten Methode, also in diesem Fall: Des Rollings. Hier erklärst Du etwa, wie ein Rolling abläuft und welche Aspekte aus Sicht Deiner Kundin dabei zu beachten sind. Dazu gehören auch alle Dinge, die sie zur Vorbereitung auf das Rolling beachten sollte, aber auch, welche Dinge sie nicht unmittelbar nach dem Rolling oder auch während der Abheilphase unterlassen oder berücksichtigen muss.
Neben diesen Standardfragen, die in jedem Fall durch den Behandlungsvertrag geklärt werden sollen, gibt es vielleicht noch einige Punkte, die für Dich besonders interessant sind: So ist es vielleicht für Dich eine tolle Werbung, Vorher-Nachher-Bilder von Deinen Kundinnen zu fotografieren und dann später zu Werbezwecken einzusetzen. Auch für potenzielle Kundinnen, die sich für ein Rolling interessieren, ist es immer schön, wenn man „ungeschönte“ Bilder zum Zeigen der Ergebnisse parat hat. In diesen Fällen musst Du Dir natürlich immer das Einverständnis Deiner Kundinnen einholen, ihre Bilder zu verwenden. Damit diese Einwilligung „wasserdicht“ ist, lohnt es sich, sich hier juristische Unterstützung ins Boot zu holen.
Damit alle weiteren, und vor allem: Notwendigen Belange geklärt und abgesichert sind, solltest Du Dir die Behandlungsverträge speziell fürs Rolling bestellen und für Deine Kundinnen einsetzen. Hier lohnt es sich, einmal in einen völlig korrekten und aus juristischer Perspektive einwandfreien Inhalt mit korrektem Wortlaut zu investieren.
Alles in trockenen Tüchern
Wenn Deine Kundin Dir den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vertrag wieder mitgebracht hat und Du Dir sicher bist, dass keine Gründe (etwa gesundheitlicher Art) gegen ein Rolling sprechen, behältst Du das Original des Behandlungsvertrages. Deine Kundin bekommt eine Durchschrift oder Kopie ausgehändigt. Wichtig ist, dieses Original mindestens über einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren. Auch hier ist Sorgfalt und Ordnung geboten, damit Du alles, was Du vielleicht einmal brauchst, jederzeit wiederfindest und gut archivierst.
Eine andere Sache betrifft außerdem die Aktualität der Angaben und auch hier muss man, gerade bei Stammkundinnen, regelmäßig nachhaken. So hast Du vielleicht eine Kundin, bei der schon einmal ein Anamnesebogen ausgefüllt worden ist; etwa, weil sie bei Dir eine Mikrodermabrasion, ein Needling oder ähnliches gebucht hat. Auch hier würde ich ihr den Bogen vor einem Rolling-Termin nochmals vorlegen und fragen, ob sich Angaben verändert haben. Damit Du hier auf der sicheren Seite bist, ist es wichtig, am Ende immer das Datum neben der Unterschrift Deiner Kundin einzutragen. Das hilft Dir dann auch für spätere Behandlungen (z.B. einem Rolling nach einem Jahr), den Überblick über die Angaben zu wahren.
Der Behandlungsvertrag ist vielleicht nicht das beliebteste aller Themen, wenn es um Rolling oder allgemein die Verschönerung Deiner Kundin geht. Er ist aber dennoch Bestandteil der wichtigen Säule Verantwortung, der Du Dich mit Deinem Beauty-Business immer stellen solltest. Das sorgt bei Dir für die nötige Gelassenheit und Deine Kundin wird sich bei Dir gut aufgehoben fühlen. Langfristig spricht sich eine solche Sorgfalt außerdem herum. Belohnt wirst Du mit einem langfristig treuen und zufriedenen Kundenstamm. In dem Sinne: Auf Dich und Deinen Erfolg!
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